Von: JK
Kann sich der Kunde in den drei Monaten Übergangsfrist bereits auf die neuen Regelungen berufen? Oder sind in dieser Zeit auch “falsche” Widerrufsbelehrungen gültig?
View ArticleVon: Christoph O.
Wenn das Gesetz in Kraft ist gelten die neuen Regelungen für den Kunden. Unabhängig hiervon darf der Shop-Betreiber noch die “alte” Belehrung verwenden, ohne ggf. Abmahnungen fürchten zu müssen.
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